Autor: Stefanie Eck

Leben in einer Genossenschaft: Auf gute Nachbarschaft!


Auch wenn der Genossenschaftsgedanke ein guter ist, ist das Zusammenleben in einem Mehrfamilienwohnhaus bzw. einer Wohnanlage nicht immer ganz einfach. Es gibt viele Reibungspunkte, bspw. zwischen Erwachsenen und Kindern, denn Bedürfnisse sind nun einmal unterschiedlich.

Jeder Mensch denkt und empfindet anders. Gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis für seinen Gegenüber sind wichtige Grundlagen für eine gute Nachbarschaft und ein nettes Miteinander. Viele Unstimmigkeiten lassen sich mit Freundlichkeit und einem klärenden Gespräch schnell aus der Welt schaffen.

Wichtig ist auch, dass man gemeinsam auf sein Zuhause acht gibt. Tragen Sie doch selbst auch ein bisschen zu dem Wohlfühlfaktor in Ihrer Wohnanlage bei.

„Die meisten Probleme würden verschwinden, wenn Menschen mehr miteinander, anstatt übereinander reden würden.“

(Isaak Öztürk)

Pfleglicher Umgang mit der Mietsache und abgestellte Gegenstände im Hausflur


Heute möchten wir Sie auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen, welches vermehrt in unseren Wohnanlagen auftritt. Es handelt sich um Verunreinigungen und Beschädigungen an den Wänden der Flure in den Treppenhäusern oder im Außenbereich. Teilweise sind Treppenhäuser nur wenige Monate nach der Fertigstellung schon wieder in einem desolaten Zustand. Wir wissen natürlich, dass Abnutzungen an öffentlich zugänglichen Wänden durch unterschiedlichste Vorkommnisse wie Umzüge oder auch Unachtsamkeit entstehen können und hierbei keine böse Absicht zugrunde liegt. Dennoch möchten wir Sie auf Ihre Sorgfaltspflicht als Mieterin und Mieter der EBG Schweinfurt eG hinweisen.

Zudem dürfen, keine Gegenstände -gleich welcher Art- im Treppenhaus und vor Ihrer Wohnungstür abgestellt werden. Bei Ortsbegehungen mussten wir leider vermehrt feststellen, das Kinderwägen, Roller, Schränke, Schuhe und Pflanzen widerrechtlich abgestellt wurden und damit die Brandschutzsbestimmungen verletzen.

Hierdurch soll verhindert werden, dass bei einem Brand und der damit verbundenen Rauchentwicklung im Treppenhaus das Feuer noch verstärkt und die baulich vorhandene Treppenlaufbreite durch bewegliche Gegenstände eingeschränkt wird. Dies kann beim Verlassen des Hauses zu erheblichen Gefahren führen.

Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.