Mitgliedschaft

In Deutschland gibt es über 2000 Baugenossenschaften.

Diese verwalten über zwei Millionen Wohnungen und haben mehr als drei Millionen Mitglieder. Die Genossenschaften sind im GdW, dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertreten.

 

Mitglied einer Genossenschaft können werden:

  1.  natürliche Personen
  2. Personengesellschaften des Handelsrechts
  3. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Um Mitglied zu werden muss der Bewerber Geschäftsanteile zeichnen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Genossenschaft. Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Anzahl ist in der Regel abhängig von der Größe und dem Zustand der Wohnung. Die eingezahlten Geschäftsanteile werden in der Regel verzinst. Beim Auszug und der Kündigung der Mitgliedschaft bekommen Sie die eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Die Mitglieder einer Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsrechts eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind.

Die Grundrechte jedes Genossenschaftsmitgliedes sind:

  • Das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung.
  • Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen.
  • Die Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt.

Jedes Mitglied hat eine Stimme und wählt seinen Vertreter in direkter und geheimer Wahl.