Allgemeine Fragen

Hier finden Sie Antworten für häufig gestellte Fragen:

Um eine Wohnung anmieten zu können, stellen Sie einen Aufnahmeantrag im Büro der EBG-Schweinfurt und erwerben zwei Genossenschaftsanteile für 250.- € pro Anteil.

Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin:
Eine Genossenschaft darf nicht mit dem Gut Wohnung spekulieren. Sie wirtschaftet auch nicht nach dem Grundsatz höchstmögliche Gewinne zu erzielen. Die Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft mit dem grundsätzlichen Willen, die Mitglieder zu respektieren und zu fördern.

Nein, denn das Miteigentum bezieht sich nicht auf den genutzten Wohnraum, sondern auf das Wohnungsunternehmen als Ganzes, wie Grundstücke, Grünanlagen, Spielplätze, Häuser Wohnungen usw. Diese bleiben immer im Eigentum der Genossenschaft, also aller Genossenschaftsmitglieder.

Durch den Mietvertrag schließen Sie mit der Genossenschaft einen so genannten Dauernutzungsvertrag. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen als Mieter und Genossenschaftsmitglied nachkommen, ist Ihre Wohnung nahezu unkündbar. Es gibt auch nicht die Möglichkeit der Eigenbedarfsklage wie auf dem freien Wohnungsmarkt, denn als Mitglied sind Sie ja gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaft.

Die Summe der Genossenschaftsanteile und Rücklagen ist die Geschäftsbasis, die so genannte Eigenkapitalquote. Auf das eingezahlte Kapital wird in der Regel eine Dividende ausgeschüttet. Geschäftliche Überschüsse werden wieder investiert. Beim Austritt des Mitgliedes wird ihm sein Genossenschaftsanteil ausbezahlt.

Nein, denn auch Baugenossenschaften müssen, wenn sie am Markt bestehen wollen, ökonomisch und den Marktgesetzen gehorchend, geführt werden. Genossenschaftswohnungen haben aber öfters günstigere Mieten, weil die Finanzierung der Häuser oftmals bereits abgeschlossen ist und keine Spekulation mit dem Wohnraum, oder Verkonsumierung des erwirtschafteten Jahresüberschusses stattfindet.

Jede bauliche Veränderung muss vom der Vorstand der Baugenossenschaft genehmigt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich vom Prinzip her eine Wohnungsverbesserung ergibt.

Kleinere normale Instandhaltungsarbeiten, die keinerlei speziellen Kenntnisse erfordern, sind dem Wohnungsnutzer zuzumuten. Reparaturen werden von Handwerkern ausgeführt und sind Sache der Genossenschaft. Sollte eine Reparatur notwendig sein, setzen Sie sich bitte mit dem Büro der Baugenossenschaft in Verbindung.

Die Wohnhäuser sind unter anderem mit folgenden Kosten belastet:
Fremd- und Eigenkapitalzinsen, Abgaben, Steuern, Gebühren, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen, Rücklagen. Eine Steigerung dieser Kosten kann nur durch die Anpassung der Mieten und Nebenkosten ausgeglichen werden. Um die Wohnungen auch in Zukunft vermieten zu können, müssen Sanierungen und Modernisierungen durchgeführt werden. Dies alles unterliegt ständigen Kostensteigerungen und erfordert umfangreiche Geldmittel, die auch nur durch eine Anpassung der Mieteinnahmen erwirtschaftet werden können.