Eine Genossenschaft hat gesetzlich vorgeschriebene Organe:
Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Sie hat Rechte die ihr unentziehbar sind.
Sie entscheidet über Satzungsänderungen, Festsetzung von Kreditbeschränkungen und genehmigt den Jahresabschluss sowie die Verteilung von Gewinn und Verlust der Genossenschaft. Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Sie ist zuständig für Auflösung, Verschmelzung, Umwandlung der Genossenschaft in andere Rechtsformen, Wahl und Abberufung des Aufsichtsrates, Amtsenthebungen von Mitgliedern des Vorstandes und Aufsichtsrates sowie Führung von Prozessen gegen den Vorstand.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen und nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen.
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates bestehen unter anderem in der Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes sowie der Durchführung von Kontrollen und Revisionen. Der Aufsichtsrat hat der Generalversammlung Bericht zu erstatten. Er bestellt den Vorstand. Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat erfolgt mit der Mehrheit der an der Abstimmung beteiligten Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat keine eigenständige Funktion, sondern ist das ausführende Organ des Aufsichtsrates.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen die als Mitglieder der Genossenschaft angehören müssen.
Vorstandsmitglieder können haupt- und ehrenamtlich tätig sein und werden von der Generalversammlung gewählt oder vom Aufsichtsrat bestellt.
Der Vorstand hat nach dem Genossenschaftsgesetz eine eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft die er nicht auf andere Organe übertragen kann. Er vertritt die Genossenschaft nach außen und übernimmt die Geschäftsführung innerhalb der Genossenschaft. Er hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Der Vorstand haftet solidarisch für Schäden, die durch Pflichtverletzung entstehen.