Pfleglicher Umgang mit der Mietsache und abgestellte Gegenstände im Hausflur

Sep 25, 2023 Mieterinformationen

Heute möchten wir Sie auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen, welches vermehrt in unseren Wohnanlagen auftritt. Es handelt sich um Verunreinigungen und Beschädigungen an den Wänden der Flure in den Treppenhäusern oder im Außenbereich. Teilweise sind Treppenhäuser nur wenige Monate nach der Fertigstellung schon wieder in einem desolaten Zustand. Wir wissen natürlich, dass Abnutzungen an öffentlich zugänglichen Wänden durch unterschiedlichste Vorkommnisse wie Umzüge oder auch Unachtsamkeit entstehen können und hierbei keine böse Absicht zugrunde liegt. Dennoch möchten wir Sie auf Ihre Sorgfaltspflicht als Mieterin und Mieter der EBG Schweinfurt eG hinweisen.

Zudem dürfen, keine Gegenstände -gleich welcher Art- im Treppenhaus und vor Ihrer Wohnungstür abgestellt werden. Bei Ortsbegehungen mussten wir leider vermehrt feststellen, das Kinderwägen, Roller, Schränke, Schuhe und Pflanzen widerrechtlich abgestellt wurden und damit die Brandschutzsbestimmungen verletzen.

Hierdurch soll verhindert werden, dass bei einem Brand und der damit verbundenen Rauchentwicklung im Treppenhaus das Feuer noch verstärkt und die baulich vorhandene Treppenlaufbreite durch bewegliche Gegenstände eingeschränkt wird. Dies kann beim Verlassen des Hauses zu erheblichen Gefahren führen.

Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.